Verwaltungs- und Beschlussvorlagen für die Stadtrats- und Ausschusssitzungen
Liebe Leserinnen und liebe Leser,
auf dieser Seite finden Sie einige Stellungnahmen, Vorlagen, Pläne und Beschlussvorlagen der Stadtverwaltung zu Anfragen und Anträgen für Stadtrats- und Ausschuss-Sitzungen des Nürnberger Stadtrats.
1. Verkehrssituation in Kornburg
hier: Antrag der SPD-Stadtratsfraktion vom 07.07.2008
Antrag der CSU-Stadtratsfraktion vom 11.03.2009
Antrag der SPD- Stadtratsfraktion vom 18.03.2009
2. Sicherung der Fußgängerquerung über die Kornburger Hauptstraße Höhe Keilstraße /
Kalkgrubenweg
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1.) Verkehrssituation in Kornburg
hier: Antrag der SPD-Stadtratsfraktion vom 07.07.2008
Antrag der CSU-Stadtratsfraktion vom 11.03.2009
Antrag der SPD- Stadtratsfraktion vom 18.03.2009
Ausführliche Sachverhaltsdarstellung
Der Verwaltung liegen Anträge der Stadtratsfraktion der SPD vom 07.07.2008 und
18.03.2009 und der Stadtratsfraktion der CSU vom 11.03.2009 zur Verkehrssituation in
Kornburg vor. Zu den einzelnen Fragen und Forderungen kann folgendes berichtet werden:
Aktueller Stand der Planungen hinsichtlich der Ortsumgehung Kornburg
Die Ortsumgehung von Kornburg ist im gültigen Flächennutzungsplan der Stadt Nürnberg
enthalten. Mit der Ortsumgehung soll der historische Ortskern mit seiner schmalen und kurvenreichen
Ortsdurchfahrt vom Durchgangsverkehr entlastet werden.
Beim Bau der Ortsumgehung werden die strengeren Richtlinien für Lärmschutz bei Straßenneubau
gelten. Deshalb wird die Ortsumgehung mit einem Lärmschutzwall ausgestattet, der
die bestehende Bebauung vor den Lärmemissionen schützen wird.
Die Ortsumgehung von Kornburg ist ein Projekt des Staatlichen Bauamts. Sie ist derzeit im
6. Ausbauplan des Freistaates Bayern in der Kategorie „1. Dringlichkeitsstufe – Reserve“
eingeordnet. Für die Projekte in der 1. Dringlichkeit sieht der 6. Ausbauplan einen 10-
Jahreszeitraum von 2001 bis 2010 vor. Da das Staatliche Bauamt Nürnberg vorrangig noch
mehrere Projekte aus der 1. Dringlichkeitsstufe zu realisieren hat, ist nicht mit einem kurzfristigen
Bau der Ortsumgehung zu rechnen. Die Fortschreibung des Ausbauplans findet in den
Jahren 2009 und 2010 statt. Anfang 2011 soll dann der neue Ausbauplan für Staatsstraßen
vorliegen. Das Staatliche Bauamt wird im Zuge der Fortschreibung die Ortsumgehung Kornburg
erneut zur Bewertung anmelden mit dem Ziel, eine Einstufung in die 1. Dringlichkeit zu
erreichen.
Ein entscheidendes Kriterium für die Einstufung ist der Kostenfaktor. Das Staatliche Bauamt
hat eine neue Trassenplanung für die Ortsumgehung erarbeitet, die nicht mehr einen neuen
Tunnel unter der A 6 vorsieht, sondern von einem Anschluss der Trasse an die Kornburger
Hauptstraße nördlich der bestehenden Unterführung unter der A 6 ausgeht. Mit dem Verzicht
auf eine neue Unterführung können die Kosten für das Projekt deutlich gesenkt werden. Dadurch
wird sich bei der anstehenden Anmeldung des Projektes für den 7. Ausbauplan und
der damit verbundenen Neubewertung der Ortsumgehung der Kosten-Nutzen-Faktor verbessern.
Damit besteht die Möglichkeit, dass die Ortsumgehung im 7. Ausbauplan in die Kategorie
„1. Dringlichkeitsstufe“ vorrückt.
Der vom Vorsitzenden des Kornburger Bürgervereins vorgebrachte Vorschlag, statt der
Ortsumgehung eine Straße von der Penzendorfer Straße (Staatsstraße 2239) zur Wiener
Straße in Anlehnung an die als „Kanaltrasse“ untersuchten Variante für eine B 2a zu bauen,
stellt keine sinnvolle Alternative zur Ortsumgehung von Kornburg dar:
- Die Entlastungswirkung für Kornburg wäre gering. Laut Gutachten von Prof. Kurzak zu den
verschiedenen Varianten der B 2a würde die zweistreifige Kanaltrasse trotz direktem Anschluss
an die A 6 nur zu einer Reduzierung um 1.000 Kfz/24h in Kornburg führen. Die
Auswirkung der von Herrn Wierer vorgeschlagenen Trasse mit einer Anbindung an die
Penzendorfer Straße wäre mit den prognostizierten Verlagerungseffekten der von Prof.
Kurzak untersuchten Kanaltrasse vergleichbar.
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- In Katzwang würde die vorgeschlagene Trasse zwar zu einer Verkehrsreduzierung in der
Katzwanger Hauptstraße um 6.000 Kfz/24h führen, aber gleichzeitig eine Verkehrszunahme
in der Gaulnhofer Straße um 5.000 Kfz/24h und in der Sauerbruchstraße um 3.000
Kfz/24h bedeuten (vgl. Gutachten Prof. Kurzak). An beide Straßen grenzt ebenfalls Wohnbebauung.
- Aufgrund der Streckenführung würde die vorgeschlagene Trasse Verkehr von den Bundesautobahnen
A 6 und A 73 auf das städtische Straßennetz verlagern. Dies widerspricht den
Zielen der Stadt Nürnberg, den Verkehr so weit wie möglich auf den Autobahnen zu führen.
Die vorgeschlagene Straße würde also nicht die derzeit unbefriedigende Verkehrssituation
im Ortskern von Kornburg lösen. Vielmehr würde sie zu einer Verkehrszunahme auf verschiedenen
Straßen mit angrenzender Wohnbebauung in den südlichen Stadtteilen Katzwang
und Reichelsdorf führen.
Entfernung aller Mittelmarkierungen auf der Kornburger Hauptstraße in Verbindung mit der
Ausweitung von Tempo 30 auf der gesamten Länge der Ortsdurchfahrt
Im November 2008 hat der Verkehrsausschuss die probeweise Entfernung der Mittelmarkierung
in der Johannes-Brahms-Straße im Abschnitt zwischen der Gaulnhofer Straße und
der Neuseser Straße beschlossen. In der Johannes-Brahms-Straße sind 50 km/h als Höchstgeschwindigkeit
zulässig. Ziel der Maßnahme ist es, das gefahrene Geschwindigkeitsniveau
in diesem Straßenabschnitt zu reduzieren, um die Verkehrssicherheit für Fußgänger und
Radfahrer zu verbessern. Die Mittelmarkierung wurde im Juni 2009 entfernt. Die Wirksamkeit
der Maßnahme wurde mit einer begleitenden Untersuchung, die Geschwindigkeitsmessungen
und Videobeobachtungen des Fahrverhaltens vor und nach der Entfernung der Mittelmarkierung
auswertet, überprüft. Um die Entwicklung des Unfallgeschehens bei der Bewertung
der Maßnahme mit berücksichtigen zu können, sollte dieses über einen Zeitraum von
etwa einem halben Jahr beobachtet werden. Sofern die Auswertung der Messergebnisse
belegen kann, dass die Maßnahme zur Reduzierung der Geschwindigkeit in der Johannes-
Brahms-Straße geführt hat, und das Unfallgeschehen unauffällig bleibt, ist es grundsätzlich
denkbar, die Mittelmarkierung auch in anderen Straßen mit vergleichbarer Verkehrssituation
zu entfernen. Die Kornburger Hauptstraße könnte mit ihrer engen Ortsdurchfahrt ein Beispiel
für die Anwendung der Maßnahme darstellen. Bevor diesbezüglich eine Entscheidung getroffen
wird, sollte allerdings die Auswertung der Messergebnisse aus Katzwang abgewartet
werden. Die Verwaltung wird dem Verkehrsausschuss über die Ergebnisse der Untersuchung
berichten.
Für die Ausdehnung der Tempo 30-Regelung auf die gesamte Länge der Kornburger Hauptstraße
besteht keine Rechtsgrundlage.
Verbesserung der Beschilderung Tempo 30, Markierung der Geschwindigkeitsbegrenzung
auf der Fahrbahn und Abmarkierung eines Zebrastreifens an der Bushaltestelle Schenkendorfstraße
Die Abmarkierung eines Zebrastreifens in der Kornburger Hauptstraße in Höhe der
Schenkendorfstraße wurde bereits früher geprüft und als unzulässig abgelehnt. Weder die
Verkehrsbelastung von ca. 14.000 Kfz/24h noch die geringe Anzahl an querenden Fußgängern
entsprechen den in den Richtlinien genannten Einsatzkriterien für einen Zebrastreifen.
Eine Markierung der Geschwindigkeitsbeschränkung auf der Fahrbahn bei sogenannten
Streckenverboten ist unüblich und rechtlich nicht aussagekräftig. Der rechtliche Charakter
wird ausschließlich durch das Zeichen 274 bewirkt. Bei der Vorgabe der zulässigen Höchstgeschwindigkeit
durch ein Streckenverbot ist eine zusätzliche Markierung auf der Fahrbahn
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deshalb überflüssig. Die Markierungen „30“ auf der Fahrbahn, wie sie bei Tempo 30-Zonen
vorhanden sind, dienen lediglich der optischen Verdeutlichung der Zonenregelung und haben
keinerlei rechtsverbindliche Wirkung.
Abmarkierung eines Radweges durch ganz Kornburg
Für die Markierung von Radstreifen oder Angebotsstreifen für den Radverkehr gelten gemäß
den Empfehlungen für Radverkehrsanlagen Mindestmaße der Fahrbahnbreite, die in Kornburg
nicht erreicht werden. Bei der bestehenden Fahrbahnbreite von 6,70 m bis 7,60 m würden
die verbleibenden Fahrstreifen für den Kfz-Verkehr zu schmal werden. Der Begegnungsfall
von Pkw muss ohne Befahren der Rad- bzw. Angebotsstreifen funktionieren. Eine Markierung
von Radstreifen ist somit aufgrund der zu geringen Fahrbahnbreite nicht möglich.
Einbau einer Querungshilfe in der Kornburger Hauptstraße in Höhe Kalkgrubenweg
Am 07. Juli 2008 stellte die SPD-Stadtratsfraktion den Antrag, in der Kornburger Hauptstraße
in Höhe des Kalkgrubenwegs eine Querungshilfe für Fußgänger zu prüfen. Dies entspricht
auch dem Wunsch des Bürgervereins Kornburg.
Aus verkehrlicher Sicht ist der Einbau sinnvoll und realisierbar. Die Straße hat ein Verkehrsaufkommen
von 10.000 - 11.000 Kfz/16h. Die nächste Querungsmöglichkeit befindet
sich über 200 m nördlich. Durch den Einbau der Insel in Höhe der Bushaltestelle wird ein
sicheres Queren der Fahrbahn vor allem auch für Fahrgäste und Schulkinder möglich.
Um eine kostengünstige Lösung zu erhalten, und einen Eingriff in die Ostseite, die im Jahr
2006 saniert wurde, zu vermeiden, soll die stadtauswärtige Haltebucht zurückgebaut werden.
Somit ist der Einbau zweier Inselköpfe mit einer Breite von 2,50 m ohne Eingriff in den Gehweg
und den westlichen Grüngürtel ausführbar. Der Gehweg verbreitert sich von derzeit 2,50
m auf ca. 3,50 m. Die vorhandenen Bäume an der Gehweghinterkante bleiben erhalten. Die
geschätzten Kosten betragen 60.500 €. Die Finanzierung ist nicht gesichert.
Der Bau der Querungshilfe löst keine umplanungsbedingten KAG-Beiträge aus, weshalb kein
Bürgergespräch erforderlich ist. Sollte sich während der Bauphase die Notwendigkeit von
Erneuerungsmaßnahmen ergeben, die KAG-Beiträge auslösen können, wird eine schriftliche
Anliegerinformation durchgeführt.
Stellungnahme Bürgerverein Kornburg und Bewertung
Der Bürgerverein Kornburg hat sich am 02.08.2009 zu der Planung der Querungsinsel
schriftlich geäußert:
„Wie von unserer Seite zugesichert, anbei die Rückmeldung des Bürgervereins Kornburg
e.V. hinsichtlich der vom Verkehrsplanungsamt geplanten Fußgängerinsel am Kalkgrubenweg
in Kornburg. Grundsätzlich befürworten wir die Verkehrsinsel im Rahmen der von uns
geforderten Maßnahmen (Brief des Bürgervereins Kornburg e.V. an Herrn Oberbürgermeister
Dr. Maly vom 24.02.2009), um die Kornburger Hauptstraße sicherer und für den Durchgangsverkehr
unattraktiver zu machen.
Jedoch hätten wir es uns gewünscht, angesichts der von Herrn Jülich mitgeteilten Kosten
von ca. 60.000 € stattdessen eine Ampelanlage an dieser Stelle zu errichten. Es ist für uns
unverständlich und nicht nachvollziehbar, warum eine solche „aufgedübelte“ Lösung so teuer
ist.
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Weiterhin bitten wir die Verwaltung dafür Sorge zu tragen, dass im Falle einer Realisierung
des Kreisels an der Kreuzung von RH1/ST2406/St2239 die Busspur/Bushaltestelle auch in
stadteinwärtiger Richtung auf die Fahrbahn verlegt wird, um wieder ein Regulativ einzuführen
und dadurch ein Einfahren zu den Stoßzeiten in die Kornburger Hauptstraße zu ermöglichen.“
Die Kosten für die Errichtung einer Fußgängerlichtsignalanlage betragen ca. 62.000 €. Dazu
kommen jährliche Unterhaltskosten von ca. 2.000 € bei einer durchschnittlichen Betriebsdauer
von 20 Jahren. Eine Mittelinsel als Querungshilfe stellt somit die kostengünstigere
Variante dar. Die Errichtung eines Buskaps in Fahrtrichtung Norden kann aufgrund des fehlenden
Umbaus nicht befürwortet werden.
Einbau einer Querungshilfe in der Kornburger Hauptstraße in Höhe der Venatoriusstraße
und Verbreiterung des Gehwegs
Zur Prüfung der Situation wurden in der Kornburger Hauptstraße in Höhe der Venatoriusstraße
Zählungen am Morgen, mittags und am Nachmittag durchgeführt. Die geringe Anzahl
von Fußgängerquerungen in diesem Beeich rechtfertigt keinen Einbau einer Querungshilfe.
Sowohl stadtauswärts als auch stadteinwärts besteht in jeweils ca. 80 m Entfernung die
Möglichkeit, die Kornburger Hauptstraße an einer LSA bzw. einem Zebrastreifen sicher zu
queren.
Da die Fahrbahnbreite in diesem Abschnitt der Kornburger Hauptstraße lediglich 5,50 m beträgt,
wäre eine Gehwegverbreiterung nur mit massiven Eingriffen in die Randbereiche
(Grundstück der St.-Nikolaus-Kirche) möglich. Eine Gehwegverbreiterung ist deshalb nicht
vertretbar.
Einrichtung von Bodenwellen oder Pflanzkübeln im Bereich der Wassermannstraße, um eine
Ausweichroute zu verhindern
Die Strecke über die Wassermannstraße ist als Alternativroute zur Kornburger Hauptstraße
uninteressant. Sie verläuft nicht parallel zur Kornburger Hauptstraße, sie ermöglicht keine
Abkürzung, bei der Fahrt durch das Viertel muss die Rechts-vor-links-Regelung beachtet
werden und es gilt die Geschwindigkeitsbegrenzung auf 30 km/h. Die Wassermannstraße
stellt eine Haupterschließung für das Gebiet östlich der Kornburger Hauptstraße einschließlich
des Gewerbegebietes an der Spielhagenstraße / Mauserweg dar. Die geringe Gesamtverkehrsmenge
von 1.050 Fz/24h in der Wassermannstraße weist nicht auf das Vorhandensein
von Durchgangsverkehr hin. Bei den zu schnell fahrenden Kraftfahrzeugen handelt es
sich um den Ziel- und Quellverkehr des Viertels. In Bayern ist der Einbau wirksamer Bodenwellen
nicht erlaubt. Die zulässigen Anrampungen führen erfahrungsgemäß zu einer deutlichen
Lärmzunahme, weshalb der Einbau solcher Hindernisse nicht empfohlen wird.
Auf die Aufstellung von Blumenkübeln wird aus Sicherheitsgründen und wegen des Pflegeaufwands
seit geraumer Zeit verzichtet. Die Verwaltung hat stattdessen geprüft, ob es sinnvoll
wäre, die Verkehrsfläche in Höhe des Gehweges zum Kalkgrubenweg zwischen den
Hausnummern 10 und 12 mittels Baken einzuengen und den Bereich mit einer Markierung
zu verdeutlichen. Eine Einengung wird aber nur dann eine geschwindigkeitsreduzierende
Wirkung erzielen, wenn der Kraftfahrer durch ausreichenden Gegenverkehr gezwungen wird,
besondere Vorsicht walten zu lassen. Aufgrund der geringen Verkehrsbelastung in der Wassermannstraße
würde eine Einengung nicht den gewünschten Erfolg bringen. Die Verwaltung
rät deshalb vom Einbau einer Engstelle ab.
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Frühere Anträge zur Verkehrssituation in Kornburg
Mit der Verkehrssituation in Kornburg und der Ortsumgehung hat sich der Stadtrat bereits
mehrfach befasst. Die Verbesserung der Situation für Fußgänger in der Kornburger Hauptstraße
wurde zuletzt am 04.03.2004 im Verkehrsausschuss behandelt. Anlass war ein Antrag
der Stadtratsfraktion der CSU. Die Ortsumgehung Kornburg war zuletzt am 01.04.2004
aufgrund eines Antrags der SPD-Stadtratsfraktion Thema im Verkehrsausschuss.
In der Vergangenheit erstellte Planungen der Verwaltung
Es liegen Planungen für die Verlängerung des bestehenden Radwegs an der Ringelnatzstraße
bis zum Ortseingang von Kornburg vor. Das Staatliche Bauamt, das Baulastträger der
als Staatsstraße 2407 klassifizierten Ringelnatzstraße ist, sieht bislang keine Möglichkeit für
eine Finanzierung des Radweges.
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z.A. 610-21-51/Kornburger Hauptstraße
TOP:
I.
Anmeldung BeschlussVerkehrsauschuss
Sitzungsdatum 17.09.2009
öffentlich
Betreff:
Maßnahmen zur Verkehrsberuhigung in Kornburg
hier: Antrag der SPD-Stadtratsfraktion vom 07.07.2008
Antrag der CSU-Stadtratsfraktion vom 11.03.2009
Antrag der SPD- Stadtratsfraktion vom 18.03.2009
Anlagen:
- Antrag der SPD-Stadtratsfraktion vom 07.07.2008
- Antrag der CSU-Stadtratsfraktion vom 11.03.2009
- Antrag der SPD- Stadtratsfraktion vom 18.03.2009
- Ausführliche Sachverhaltsdarstellung
- Straßenplan
Bisherige Beratungsfolge:
Abstimmungsergebnis
Gremium Sitzungsdatum Bericht
angenommen abgelehnt vertagt/verwiesen
Sachverhalt (kurz):
Der Verwaltung liegen Anträge der Stadtratsfraktion der SPD vom 07.07.2008 und
18.03.2009 und der Stadtratsfraktion der CSU vom 11.03.2009 zur Verkehrssituation in
Kornburg vor. In den Anträgen wird die Prüfung folgender Maßnahmen gefordert:
- Entfernung der Mittelmarkierung in der Kornburger Hauptstraße und Ausweitung der Geschwindigkeitsbegrenzung
auf 30 km/h.
- Abmarkierung eines Radweges durch Kornburg
- Einbau einer Querungshilfe in der Kornburger Hauptstraße in Höhe des Kalkgrubenwegs
- Verbreiterung des Gehweges in der Kornburger Hauptstraße in Höhe der Venatoriusstraße
- Errichtung von Bodenwellen in der Wassermannstraße
Darüber hinaus sollen die Auswirkungen des vom Vorsitzenden des Bürgervereins Kornburg
vorgebrachten Vorschlags dargestellt werden, auf die Ortsumgehung von Kornburg zu verzichten
und stattdessen eine Straße von der Penzendorfer Straße zur Wiener Straße entlang
des Kanals zu bauen.
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Beschluss-/Gutachtenvorschlag:
siehe Beilage
Finanzielle Auswirkungen:
Nein
Ja
Noch offen, weil
Gesamtkosten p.a. €
davon investiv €
konsumtiv €
davon Sachkosten €
Personalkosten €
Haushaltsmittel/Verpflichtungsermächtigungen sind bereitgestellt:
Nein Ja
, Betrag € Profitcenter:Wenn nein, Deckungsvorschlag:
Auswirkungen auf den Stellenplan:
Nein Ja
, im Umfang von VollkraftstellenPrüfung der Genderrelevanz durchgeführt:
Nein Ja
Geschlechterrelevante Auswirkungen:
Nein Ja, siehe Anlage
Abstimmung ist erfolgt mit:
Ref. I / OrgA in der Verkehrsbesprechung
Ref. II / Stk
RA
(verpflichtend bei Satzungen und Verordnungen)II. Herrn OBM
III. Ref.VI / Vpl
Nürnberg,
Referat VI
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Verkehrssituation in Kornburg
hier: Antrag der SPD-Stadtratsfraktion vom 07.07.2008
Antrag der CSU-Stadtratsfraktion vom 11.03.2009
Antrag der SPD- Stadtratsfraktion vom 18.03.2009
Ausführliche Sachverhaltsdarstellung
Der Verwaltung liegen Anträge der Stadtratsfraktion der SPD vom 07.07.2008 und
18.03.2009 und der Stadtratsfraktion der CSU vom 11.03.2009 zur Verkehrssituation in
Kornburg vor. Zu den einzelnen Fragen und Forderungen kann folgendes berichtet werden:
Aktueller Stand der Planungen hinsichtlich der Ortsumgehung Kornburg
Die Ortsumgehung von Kornburg ist im gültigen Flächennutzungsplan der Stadt Nürnberg
enthalten. Mit der Ortsumgehung soll der historische Ortskern mit seiner schmalen und kurvenreichen
Ortsdurchfahrt vom Durchgangsverkehr entlastet werden.
Beim Bau der Ortsumgehung werden die strengeren Richtlinien für Lärmschutz bei Straßenneubau
gelten. Deshalb wird die Ortsumgehung mit einem Lärmschutzwall ausgestattet, der
die bestehende Bebauung vor den Lärmemissionen schützen wird.
Die Ortsumgehung von Kornburg ist ein Projekt des Staatlichen Bauamts. Sie ist derzeit im
6. Ausbauplan des Freistaates Bayern in der Kategorie „1. Dringlichkeitsstufe – Reserve“
eingeordnet. Für die Projekte in der 1. Dringlichkeit sieht der 6. Ausbauplan einen 10-
Jahreszeitraum von 2001 bis 2010 vor. Da das Staatliche Bauamt Nürnberg vorrangig noch
mehrere Projekte aus der 1. Dringlichkeitsstufe zu realisieren hat, ist nicht mit einem kurzfristigen
Bau der Ortsumgehung zu rechnen. Die Fortschreibung des Ausbauplans findet in den
Jahren 2009 und 2010 statt. Anfang 2011 soll dann der neue Ausbauplan für Staatsstraßen
vorliegen. Das Staatliche Bauamt wird im Zuge der Fortschreibung die Ortsumgehung Kornburg
erneut zur Bewertung anmelden mit dem Ziel, eine Einstufung in die 1. Dringlichkeit zu
erreichen.
Ein entscheidendes Kriterium für die Einstufung ist der Kostenfaktor. Das Staatliche Bauamt
hat eine neue Trassenplanung für die Ortsumgehung erarbeitet, die nicht mehr einen neuen
Tunnel unter der A 6 vorsieht, sondern von einem Anschluss der Trasse an die Kornburger
Hauptstraße nördlich der bestehenden Unterführung unter der A 6 ausgeht. Mit dem Verzicht
auf eine neue Unterführung können die Kosten für das Projekt deutlich gesenkt werden. Dadurch
wird sich bei der anstehenden Anmeldung des Projektes für den 7. Ausbauplan und
der damit verbundenen Neubewertung der Ortsumgehung der Kosten-Nutzen-Faktor verbessern.
Damit besteht die Möglichkeit, dass die Ortsumgehung im 7. Ausbauplan in die Kategorie
„1. Dringlichkeitsstufe“ vorrückt.
Der vom Vorsitzenden des Kornburger Bürgervereins vorgebrachte Vorschlag, statt der
Ortsumgehung eine Straße von der Penzendorfer Straße (Staatsstraße 2239) zur Wiener
Straße in Anlehnung an die als „Kanaltrasse“ untersuchten Variante für eine B 2a zu bauen,
stellt keine sinnvolle Alternative zur Ortsumgehung von Kornburg dar:
- Die Entlastungswirkung für Kornburg wäre gering. Laut Gutachten von Prof. Kurzak zu den
verschiedenen Varianten der B 2a würde die zweistreifige Kanaltrasse trotz direktem Anschluss
an die A 6 nur zu einer Reduzierung um 1.000 Kfz/24h in Kornburg führen. Die
Auswirkung der von Herrn Wierer vorgeschlagenen Trasse mit einer Anbindung an die
Penzendorfer Straße wäre mit den prognostizierten Verlagerungseffekten der von Prof.
Kurzak untersuchten Kanaltrasse vergleichbar.
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- In Katzwang würde die vorgeschlagene Trasse zwar zu einer Verkehrsreduzierung in der
Katzwanger Hauptstraße um 6.000 Kfz/24h führen, aber gleichzeitig eine Verkehrszunahme
in der Gaulnhofer Straße um 5.000 Kfz/24h und in der Sauerbruchstraße um 3.000
Kfz/24h bedeuten (vgl. Gutachten Prof. Kurzak). An beide Straßen grenzt ebenfalls Wohnbebauung.
- Aufgrund der Streckenführung würde die vorgeschlagene Trasse Verkehr von den Bundesautobahnen
A 6 und A 73 auf das städtische Straßennetz verlagern. Dies widerspricht den
Zielen der Stadt Nürnberg, den Verkehr so weit wie möglich auf den Autobahnen zu führen.
Die vorgeschlagene Straße würde also nicht die derzeit unbefriedigende Verkehrssituation
im Ortskern von Kornburg lösen. Vielmehr würde sie zu einer Verkehrszunahme auf verschiedenen
Straßen mit angrenzender Wohnbebauung in den südlichen Stadtteilen Katzwang
und Reichelsdorf führen.
Entfernung aller Mittelmarkierungen auf der Kornburger Hauptstraße in Verbindung mit der
Ausweitung von Tempo 30 auf der gesamten Länge der Ortsdurchfahrt
Im November 2008 hat der Verkehrsausschuss die probeweise Entfernung der Mittelmarkierung
in der Johannes-Brahms-Straße im Abschnitt zwischen der Gaulnhofer Straße und
der Neuseser Straße beschlossen. In der Johannes-Brahms-Straße sind 50 km/h als Höchstgeschwindigkeit
zulässig. Ziel der Maßnahme ist es, das gefahrene Geschwindigkeitsniveau
in diesem Straßenabschnitt zu reduzieren, um die Verkehrssicherheit für Fußgänger und
Radfahrer zu verbessern. Die Mittelmarkierung wurde im Juni 2009 entfernt. Die Wirksamkeit
der Maßnahme wurde mit einer begleitenden Untersuchung, die Geschwindigkeitsmessungen
und Videobeobachtungen des Fahrverhaltens vor und nach der Entfernung der Mittelmarkierung
auswertet, überprüft. Um die Entwicklung des Unfallgeschehens bei der Bewertung
der Maßnahme mit berücksichtigen zu können, sollte dieses über einen Zeitraum von
etwa einem halben Jahr beobachtet werden. Sofern die Auswertung der Messergebnisse
belegen kann, dass die Maßnahme zur Reduzierung der Geschwindigkeit in der Johannes-
Brahms-Straße geführt hat, und das Unfallgeschehen unauffällig bleibt, ist es grundsätzlich
denkbar, die Mittelmarkierung auch in anderen Straßen mit vergleichbarer Verkehrssituation
zu entfernen. Die Kornburger Hauptstraße könnte mit ihrer engen Ortsdurchfahrt ein Beispiel
für die Anwendung der Maßnahme darstellen. Bevor diesbezüglich eine Entscheidung getroffen
wird, sollte allerdings die Auswertung der Messergebnisse aus Katzwang abgewartet
werden. Die Verwaltung wird dem Verkehrsausschuss über die Ergebnisse der Untersuchung
berichten.
Für die Ausdehnung der Tempo 30-Regelung auf die gesamte Länge der Kornburger Hauptstraße
besteht keine Rechtsgrundlage.
Verbesserung der Beschilderung Tempo 30, Markierung der Geschwindigkeitsbegrenzung
auf der Fahrbahn und Abmarkierung eines Zebrastreifens an der Bushaltestelle Schenkendorfstraße
Die Abmarkierung eines Zebrastreifens in der Kornburger Hauptstraße in Höhe der
Schenkendorfstraße wurde bereits früher geprüft und als unzulässig abgelehnt. Weder die
Verkehrsbelastung von ca. 14.000 Kfz/24h noch die geringe Anzahl an querenden Fußgängern
entsprechen den in den Richtlinien genannten Einsatzkriterien für einen Zebrastreifen.
Eine Markierung der Geschwindigkeitsbeschränkung auf der Fahrbahn bei sogenannten
Streckenverboten ist unüblich und rechtlich nicht aussagekräftig. Der rechtliche Charakter
wird ausschließlich durch das Zeichen 274 bewirkt. Bei der Vorgabe der zulässigen Höchstgeschwindigkeit
durch ein Streckenverbot ist eine zusätzliche Markierung auf der Fahrbahn
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deshalb überflüssig. Die Markierungen „30“ auf der Fahrbahn, wie sie bei Tempo 30-Zonen
vorhanden sind, dienen lediglich der optischen Verdeutlichung der Zonenregelung und haben
keinerlei rechtsverbindliche Wirkung.
Abmarkierung eines Radweges durch ganz Kornburg
Für die Markierung von Radstreifen oder Angebotsstreifen für den Radverkehr gelten gemäß
den Empfehlungen für Radverkehrsanlagen Mindestmaße der Fahrbahnbreite, die in Kornburg
nicht erreicht werden. Bei der bestehenden Fahrbahnbreite von 6,70 m bis 7,60 m würden
die verbleibenden Fahrstreifen für den Kfz-Verkehr zu schmal werden. Der Begegnungsfall
von Pkw muss ohne Befahren der Rad- bzw. Angebotsstreifen funktionieren. Eine Markierung
von Radstreifen ist somit aufgrund der zu geringen Fahrbahnbreite nicht möglich.
Einbau einer Querungshilfe in der Kornburger Hauptstraße in Höhe Kalkgrubenweg
Am 07. Juli 2008 stellte die SPD-Stadtratsfraktion den Antrag, in der Kornburger Hauptstraße
in Höhe des Kalkgrubenwegs eine Querungshilfe für Fußgänger zu prüfen. Dies entspricht
auch dem Wunsch des Bürgervereins Kornburg.
Aus verkehrlicher Sicht ist der Einbau sinnvoll und realisierbar. Die Straße hat ein Verkehrsaufkommen
von 10.000 - 11.000 Kfz/16h. Die nächste Querungsmöglichkeit befindet
sich über 200 m nördlich. Durch den Einbau der Insel in Höhe der Bushaltestelle wird ein
sicheres Queren der Fahrbahn vor allem auch für Fahrgäste und Schulkinder möglich.
Um eine kostengünstige Lösung zu erhalten, und einen Eingriff in die Ostseite, die im Jahr
2006 saniert wurde, zu vermeiden, soll die stadtauswärtige Haltebucht zurückgebaut werden.
Somit ist der Einbau zweier Inselköpfe mit einer Breite von 2,50 m ohne Eingriff in den Gehweg
und den westlichen Grüngürtel ausführbar. Der Gehweg verbreitert sich von derzeit 2,50
m auf ca. 3,50 m. Die vorhandenen Bäume an der Gehweghinterkante bleiben erhalten. Die
geschätzten Kosten betragen 60.500 €. Die Finanzierung ist nicht gesichert.
Der Bau der Querungshilfe löst keine umplanungsbedingten KAG-Beiträge aus, weshalb kein
Bürgergespräch erforderlich ist. Sollte sich während der Bauphase die Notwendigkeit von
Erneuerungsmaßnahmen ergeben, die KAG-Beiträge auslösen können, wird eine schriftliche
Anliegerinformation durchgeführt.
Stellungnahme Bürgerverein Kornburg und Bewertung
Der Bürgerverein Kornburg hat sich am 02.08.2009 zu der Planung der Querungsinsel
schriftlich geäußert:
„Wie von unserer Seite zugesichert, anbei die Rückmeldung des Bürgervereins Kornburg
e.V. hinsichtlich der vom Verkehrsplanungsamt geplanten Fußgängerinsel am Kalkgrubenweg
in Kornburg. Grundsätzlich befürworten wir die Verkehrsinsel im Rahmen der von uns
geforderten Maßnahmen (Brief des Bürgervereins Kornburg e.V. an Herrn Oberbürgermeister
Dr. Maly vom 24.02.2009), um die Kornburger Hauptstraße sicherer und für den Durchgangsverkehr
unattraktiver zu machen.
Jedoch hätten wir es uns gewünscht, angesichts der von Herrn Jülich mitgeteilten Kosten
von ca. 60.000 € stattdessen eine Ampelanlage an dieser Stelle zu errichten. Es ist für uns
unverständlich und nicht nachvollziehbar, warum eine solche „aufgedübelte“ Lösung so teuer
ist.
C:\xttmpprod12\ce869614.doc
Weiterhin bitten wir die Verwaltung dafür Sorge zu tragen, dass im Falle einer Realisierung
des Kreisels an der Kreuzung von RH1/ST2406/St2239 die Busspur/Bushaltestelle auch in
stadteinwärtiger Richtung auf die Fahrbahn verlegt wird, um wieder ein Regulativ einzuführen
und dadurch ein Einfahren zu den Stoßzeiten in die Kornburger Hauptstraße zu ermöglichen.“
Die Kosten für die Errichtung einer Fußgängerlichtsignalanlage betragen ca. 62.000 €. Dazu
kommen jährliche Unterhaltskosten von ca. 2.000 € bei einer durchschnittlichen Betriebsdauer
von 20 Jahren. Eine Mittelinsel als Querungshilfe stellt somit die kostengünstigere
Variante dar. Die Errichtung eines Buskaps in Fahrtrichtung Norden kann aufgrund des fehlenden
Umbaus nicht befürwortet werden.
Einbau einer Querungshilfe in der Kornburger Hauptstraße in Höhe der Venatoriusstraße
und Verbreiterung des Gehwegs
Zur Prüfung der Situation wurden in der Kornburger Hauptstraße in Höhe der Venatoriusstraße
Zählungen am Morgen, mittags und am Nachmittag durchgeführt. Die geringe Anzahl
von Fußgängerquerungen in diesem Beeich rechtfertigt keinen Einbau einer Querungshilfe.
Sowohl stadtauswärts als auch stadteinwärts besteht in jeweils ca. 80 m Entfernung die
Möglichkeit, die Kornburger Hauptstraße an einer LSA bzw. einem Zebrastreifen sicher zu
queren.
Da die Fahrbahnbreite in diesem Abschnitt der Kornburger Hauptstraße lediglich 5,50 m beträgt,
wäre eine Gehwegverbreiterung nur mit massiven Eingriffen in die Randbereiche
(Grundstück der St.-Nikolaus-Kirche) möglich. Eine Gehwegverbreiterung ist deshalb nicht
vertretbar.
Einrichtung von Bodenwellen oder Pflanzkübeln im Bereich der Wassermannstraße, um eine
Ausweichroute zu verhindern
Die Strecke über die Wassermannstraße ist als Alternativroute zur Kornburger Hauptstraße
uninteressant. Sie verläuft nicht parallel zur Kornburger Hauptstraße, sie ermöglicht keine
Abkürzung, bei der Fahrt durch das Viertel muss die Rechts-vor-links-Regelung beachtet
werden und es gilt die Geschwindigkeitsbegrenzung auf 30 km/h. Die Wassermannstraße
stellt eine Haupterschließung für das Gebiet östlich der Kornburger Hauptstraße einschließlich
des Gewerbegebietes an der Spielhagenstraße / Mauserweg dar. Die geringe Gesamtverkehrsmenge
von 1.050 Fz/24h in der Wassermannstraße weist nicht auf das Vorhandensein
von Durchgangsverkehr hin. Bei den zu schnell fahrenden Kraftfahrzeugen handelt es
sich um den Ziel- und Quellverkehr des Viertels. In Bayern ist der Einbau wirksamer Bodenwellen
nicht erlaubt. Die zulässigen Anrampungen führen erfahrungsgemäß zu einer deutlichen
Lärmzunahme, weshalb der Einbau solcher Hindernisse nicht empfohlen wird.
Auf die Aufstellung von Blumenkübeln wird aus Sicherheitsgründen und wegen des Pflegeaufwands
seit geraumer Zeit verzichtet. Die Verwaltung hat stattdessen geprüft, ob es sinnvoll
wäre, die Verkehrsfläche in Höhe des Gehweges zum Kalkgrubenweg zwischen den
Hausnummern 10 und 12 mittels Baken einzuengen und den Bereich mit einer Markierung
zu verdeutlichen. Eine Einengung wird aber nur dann eine geschwindigkeitsreduzierende
Wirkung erzielen, wenn der Kraftfahrer durch ausreichenden Gegenverkehr gezwungen wird,
besondere Vorsicht walten zu lassen. Aufgrund der geringen Verkehrsbelastung in der Wassermannstraße
würde eine Einengung nicht den gewünschten Erfolg bringen. Die Verwaltung
rät deshalb vom Einbau einer Engstelle ab.
C:\xttmpprod12\ce869614.doc
Frühere Anträge zur Verkehrssituation in Kornburg
Mit der Verkehrssituation in Kornburg und der Ortsumgehung hat sich der Stadtrat bereits
mehrfach befasst. Die Verbesserung der Situation für Fußgänger in der Kornburger Hauptstraße
wurde zuletzt am 04.03.2004 im Verkehrsausschuss behandelt. Anlass war ein Antrag
der Stadtratsfraktion der CSU. Die Ortsumgehung Kornburg war zuletzt am 01.04.2004
aufgrund eines Antrags der SPD-Stadtratsfraktion Thema im Verkehrsausschuss.
In der Vergangenheit erstellte Planungen der Verwaltung
Es liegen Planungen für die Verlängerung des bestehenden Radwegs an der Ringelnatzstraße
bis zum Ortseingang von Kornburg vor. Das Staatliche Bauamt, das Baulastträger der
als Staatsstraße 2407 klassifizierten Ringelnatzstraße ist, sieht bislang keine Möglichkeit für
eine Finanzierung des Radweges.
C:\xttmpprod12\ce869619.doc
Nürnberg
TOP:
I.
BeschlussVerkehrsausschuss
Sitzungsdatum 17.09.2009
öffentlich
Betreff:
Maßnahmen zur Verkehrsberuhigung in Kornburg
hier: Antrag der SPD-Stadtratsfraktion vom 07.07.2008
Antrag der CSU-Stadtratsfraktion vom 11.03.2009
Antrag der SPD- Stadtratsfraktion vom 18.03.2009
Abstimmungsergebnis:
einstimmig
angenommen/beschlossen, mit Gegenstimmen
abgelehnt, mit Stimmen
Beschlusstext:
Der Verkehrsausschuss beschließt den Straßenplan Kornburger Hauptstraße, Rückbau der
Busbucht und den Einbau einer Querungshilfe gemäßt Vpl-Plan Nr. 2.1691.2.4 vom 08.01.2009 mit
letzter Änderung vom 03.06.2009.
II.
Ref.VI / VplIII.
Abdruck an:Ref. I/OrgA
Ref. II/Stk
Vorsitzende(r): Referent(in): Schriftführer(in):
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2. Sicherung der Fußgängerquerung über die Kornburger Hauptstraße Höhe Keilstraße /
Kalkgrubenweg
Ausführlicher Sachverhalt
Anlass
Am 17.09.2009 hat der AfV im Rahmen des TOP 3 „Maßnahmen zur Verkehrsberuhigung in
Kornburg“ den Beschlussvorschlag der Verwaltung auf Errichtung einer Mittelinsel in der Kornburger
Hauptstraße Höhe Kalkgrubenweg diskutiert. Dabei wurden auch Vergleiche mit einer
Fußgängersignalanlage an dieser Stelle angestellt. Im Ergebnis sagte Herr OBM zu, dass alternativ
zum Plan für die Mittelinsel ein neuer, aktueller Plan für eine Signalanlage erstellt wird und
das Ergebnis zusammen mit der Vormerkliste für Lichtsignalanlagen in den Verkehrsausschuss
eingebracht wird.
Unter jeweils anderen Tagesordnungspunkten wird deshalb die Vormerkliste für Lichtsignalanlagen
und die Abarbeitung des Sparpakets 2009 Nr. 12 (Teil Wegfall von Lichtsignalanlagen)
behandelt.
Variante A: Mittelinsel als Überquerungshilfe (Vorschlagsvariante)
Der Straßenplan mit Mittelinsel als Überquerungshilfe wurde am 17.09.2009 in den AfV eingebracht
(siehe Anlage). Er sieht vor, dass die Fahrspur stadtauswärts ein Stück weit in die heutige
Busbucht verschwenkt wird, so dass in der Fahrbahnmitte Platz für eine 2,50 Meter breite
Insel entsteht. Gleichzeitig wird die Gehsteigkante hier zum behindertengerechten Aus- und
Einsteigen vorgezogen und auf 15 cm angehoben. Es entsteht dabei ein ca. 3,50 Meter breiter
Gehweg. Die Haltestelle wird besser anfahrbar sein als im Bestand so dass kein Spalt zwischen
Fahrzeugtüren und Bordstein zu überwinden ist.
Die geschätzten Kosten für den Gesamtumbau betragen 60.500 Euro. Diese Lösung wurde
gewählt, weil die Haltestellenbucht stadteinwärts erst im Jahr 2006 saniert wurde. Ausgelöst
durch die Querungshilfe entsteht somit auch für die stadtauswärtige Haltestelle ein funktionsgerechter
Umbau.
Variante B: Lichtsignalanlage als Überquerungshilfe
Der Bürgerverein Kornburg hat sich am 02.08.2009 zu der Planung der Querungsinsel schriftlich
geäußert und mitgeteilt, dass man sich angesichts der Kosten des Straßenplans mit Mittelinsel
eine Lichtsignalanlage gewünscht hätte. Im AfV am 17.09.2009 wurden Kosten für eine
LSA-Lösung genannt, die für eine Errichtung ohne Änderung an der Fahrbahnkante und der
Busbucht auf 62.000 Euro geschätzt wurden. Dazu kommen jährliche Unterhaltskosten von ca.
2.000 Euro für Energie und die vorgeschriebenen Wartungsmaßnahmen.
Während der Plan mit der Querungsinsel durchgeplant und abgestimmt wurde, basierte die
LSA-Kostenschätzung auf einer Skizze. Als der Plan für eine LSA nach dem AfV erstellt wurde,
stellte sich im Rahmen der Instruktion heraus, dass ein Wegfall der Busbucht notwendig ist. Nur
so kann der Bus die Haltestelle so anfahren, dass die Türen an der Bordsteinkante liegen. Die
Bordsteinhöhe muss aber unverändert bei 10 cm Höhe bleiben.
Die Kosten erhöhen sich gegenüber dem AfV am 17.09.2009 auf 43.000 Euro für den Straßenbau
plus 62.000 Euro für die Lichtsignalanlage, in der Summe 105.000 Euro. Dazu kommen
jährliche Unterhaltskosten von ca. 2.000 Euro für Energie und die vorgeschriebenen Wartungsmaßnahmen
der Lichtsignalanlage.
- 2 -
Fachliche und finanzielle Abwägung der Verwaltung
Angesichts
•
der Kostendifferenz von 44.500 Euro,•
der geringen Aussicht, eine LSA-Lösung in den nächsten Jahren umsetzen zu können(siehe Tagesordnungspunkt zur Vormerkliste für Lichtsignalanlagen) und
•
der Tatsache, dass die Verkehrsbelastung an dieser Stelle mittelfristig im Falle der Realisierungder Ortsumgehung Kornburg zurückgehen wird
hält die Verwaltung die Errichtung einer Mittelinsel als Querungshilfe für sinnvoll. Sie ist die geeignete
Lösung im Sinne einer schneller realisierbaren Verbesserung der Verkehrssicherheit
und der Verminderung des Geschwindigkeitsniveaus durch die optische Fahrbahneinengung.
Der Bau löst keine umplanungsbedingten KAG-Beiträge aus, weshalb kein Bürgergespräch
erforderlich ist. Sollte sich während der Bauphase die Notwendigkeit von Erneuerungsmaßnahmen
ergeben, die KAG-Beiträge auslösen können, wird eine schriftliche Anliegerinformation
durchgeführt.
Der Straßenplan mit der Fußgängerschutzinsel wird deshalb erneut zum Beschluss vorgelegt.
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Herzlichen
Dank für Ihre Geduld beim Lesen dieser Informationen, herzliche Grüßen
und alle guten Wünschen
Ihr
Stefan Kunz